Die politischen Entscheidungen des Verbandes treffen die Verbandsversammlungen sowie der Verbandsvorsitzende als so genannte „Organe“ des Verbandes. Die Verbandsversammlung besteht aus den jeweiligen Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Aus diesem Kreis wird der Verbandsvorsitzende auf die Dauer von jeweils 5 Jahren gewählt.
Die Verwaltung gliedert sich in zwei Bereiche, dem kaufmännischen und dem technischen Betrieb. Diese werden jeweils von einer Person geführt. Zum Bereich Technik gehören zwei vollzeitbeschäftigte Wassermeister.